Zinsinformationsverordnung
- Zinsinformationsverordnung
Verordnung, durch die die Kreditinstitute und sonstige Zahlstellen für Zinseinkünfte in Deutschland zur Auskunft über die Zinseinkünfte von Steuerausländern aus der EU gegenüber den Finanzbehörden verpflichtet werden sollen. Mit der Verordnung sollen die deutschen Verpflichtung aus der Zinsrichtlinie umgesetzt werden. Die Verordnung ist bisher nicht erlassen worden (Stand 2004), da die Auskunftspflichten der Mitgliedstaaten nach der Zinsrichtlinie bisher noch nicht in Kraft getreten sind; bislang existiert lediglich die gesetzliche Ermächtigung (§ 45e EStG), die Verordnung zu schaffen.
Lexikon der Economics.
2013.
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